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Nutzungsordnung für das Domain-Hosting
Jeder BaWue-Net-Teilnehmer hat die Möglichkeit, Domains beim BaWue-Net hosten zu lassen. Voraussetzung hierzu ist die Anerkennung der Nutzungsordnung für das Domain-Hosting, die dem BaWue-Net unterschrieben zurückzusenden ist.
- Das BaWue-Net bietet seinen Teilnehmern die Registrierung und das Hosting von Domains an. Das Hosting von Domains ist also eine zusätzliche Dienstleistung, die die Teilnahme am BaWue-Net voraussetzt. Welche Top-Level-Domains im einzelnen angeboten werden, kann bei den Domain-Administratoren des BaWue-Net erfragt werden.
- Mit dem Domainhosting sind folgende zusätzliche Leistungen des BaWue-Net verbunden:
- Email-Adressen (Forward auf vorhandene E-Mailadresse bzw. POP3/IMAP-Postfach)
- virtueller Webserver mit PHP/MySQL
- Shell-Zugang zum Webserver
- FTP-Zugang zum Webserver
- Der Inhalt und Umfang der Nutzung des Domain-Hosting durch den Teilnehmer muss
den Bedingungen der allgemeinen Nutzungsordnung des BaWue-Net genügen, insbesondere
was die nichtkommerzielle und verantwortungsvolle Nutzung der Ressourcen
betrifft.
- Die Preise für die mit dem Domain-Hosting verbundenen Dienstleistungen sind in der
Gebührenordnung festgelegt. Sofern dem BaWue-Net keine Einzugsermächtigung
vorliegt, sind die Gebühren im voraus zu entrichten.
- Die Domainlaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Erstregistrierung (REG)
bzw. des Umzugs der Domain zum BaWue-Net (KK).
- Sofern eine Einzugsermächtigung des Teilnehmers vorliegt, verlängert sich die
Domainlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Teilnehmer den
Domainnutzungs-Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf der Domainlaufzeit kündigt.
Die fälligen Beiträge werden automatisch eingezogen.
Sofern keine Einzugsermächtigung des Teilnehmers vorliegt und der Teilnehmer
nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Domainlaufzeit die Gebühren für
das Folgejahr bezahlt, endet der Domainnutzungs-Vertrag nach Ablauf der Domainlaufzeit
automatisch. Entsprechend ist ab diesem Zeitpunkt die Domain auch beim
Registrar der jeweiligen Top-Level-Domain (Für DE-Domains z.B.
die DENIC eG) wieder freigegeben.
- Sofern ein Teilnehmer seine Teilnahme beim BaWue-Net kündigt,
wird das BaWue-Net den Betrieb jeglicher Dienste für Domains, die
der Benutzer registriert und gehostet hat, einstellen. Der Benutzer hat jedoch
bis zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes
für die betroffene Domain Zeit,
diese zu einem anderen Anbieter umzuziehen.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, da das
BaWue-Net seinerseits die bezahlten Registrierungskosten für die Domain ebenfalls
nicht zurückerstattet bekommt.
- Das Hosten einer nicht über das BaWue-Net registrierten Domain
ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
- Für den Eintrag in der RIPE-Datenbank teilt der Antragsteller dem BaWue-Net die
hierfür erforderlichen Daten mit. Falls er bereits ein RIPE-Handle besitzt, so
gibt er dieses dem BaWue-Net an.
- Der Antragsteller erklärt sein Einverständnis zu den Richtlinien des
Registrars (für DE-Domains z.B. die DENIC eG unter http://www.denic.de/).
- Der Domaininhaber haftet für sämtliche Folgen von Rechtsverstößen,
die sich aus dem Betrieb der Domain ergeben können. Insbesondere empfehlen wir
dem Teilnehmer, Ähnlichkeiten des Domainnamen zu Markennamen oder Warenzeichen zu
überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die
Rechtmäßigkeit seiner Domain sicherzustellen.
Die Registrierung der Domain durch das BaWue-Net und die Bereitstellung von Speicherplatz
auf den Servern des BaWue-Net ist eine reine Provider-Dienstleistung des BaWue-Net.
Insbesondere bedeutet es nicht, dass das BaWue-Net sich mit der Domain und deren
Inhalt identifiziert, noch dass das BaWue-Net Haftung für die
Rechtmäßigkeit der Domain übernimmt.
- Das BaWue-Net behält sich vor, Anträge auf Domain-Registrierung bzw. Domain-Hosting
abzulehnen, und zwar insbesondere in den folgenden Fällen:
- Der Teilnehmer nutzt die Ressourcen des BaWue-Net erheblich über
dem Durchschnitt oder wurde in der Vergangenheit wegen übermäßiger Nutzung
der Ressourcen ermahnt (siehe Allgemeine Nutzungsordnung des BaWue-Net).
- Die Domain oder ihr geplanter Inhalt sind offensichtlich illegal.
- Das BaWue-Net erhält Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten im Zusammenhang mit
der Domain.
Sollte einer der oben genannten Gründe erst nach der Registrierung der Domain bzw.
nach Beginn des Hostings eintreten oder dem BaWue-Net bekannt werden, so behält sich
das BaWue-Net vor, die Domain mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der Teilnehmer
trägt in einem solchen Fall die anfallenden Kosten, es sei denn, das BaWue-Net handelt grob
fahrlässig.
- Diese Nutzungsordnung tritt am 1. März 2001 in Kraft.
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