BaWue-Net
Anmeldung
Internet-Zugang
Domain-Hosting
Gebührenordnung
User-Homepages
Presse
Technik
Einwahlknoten
FAQ
Ansprechpartner
Mailinglisten
Homepages
Verein
Anmeldung
Satzung
Vorstand
Protokolle
|
|
Die BaWue-Net Nutzungsordnung
Jeder BaWue-Net Teilnehmer erhält
im Rahmen der technischen Möglichkeiten Zugang auf die
Computersysteme des Vereins und wird über diesen Zugang mit
Internetdiensten (Email, News, Domains, IP, etc.)
versorgt, wie sie in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des BaWue-Net aufgeführt sind.
Voraussetzung hierzu ist die schriftliche Anerkennung dieser Nutzungsordnung.
- Die Nutzung aller
angebotenen Dienste ist nur für private Zwecke gestattet. Die über die
Systeme des BaWue-Net ausgetauschten Daten sind nur für den
privaten Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
Eine hiervon abweichende Nutzung muss vom Vorstand genehmigt werden.
- Durch den Zugang zum Internet besteht unter Umständen die
Möglichkeit des Zugriffs auf Informationen und Daten, die nach
deutschem Recht nicht verbreitet bzw. Minderjährigen nicht
zugänglich gemacht werden dürfen. Da es dem Verein nicht möglich
ist, diese Zugriffe zu kontrollieren, kann der Verein keine Haftung
für die Art der Nutzung des Zugangs übernehmen. Deshalb kann
Minderjährigen erst nach Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
der Zugang gestattet werden.
- Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Bedingungen kann zur
sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
- Bei sonstigen Verstößen gegen Punkte dieser Nutzungsordnung
findet eine Anhörung durch den Vereinsvorstand statt.
Hiernach entscheidet der Vorstand über eine Verwarnung.
Bei einem wiederholten Verstoß gegen den gleichen Punkt kann der Teilnehmer
dauerhaft ausgeschlossen werden.
- Die Dienste sollten im Sinne aller Teilnehmer kollegial
genutzt werden. Bei überdurchschnittlicher Nutzung der Ressourcen fallen
zwar für den verantwortlichen Teilnehmer
keine zusätzlichen Kosten an; es kann aber sein, dass der Verein
dadurch zu Gebührenerhöhungen gezwungen wird.
Die Administratoren können die Dienste des Teilnehmers einschränken, sofern
diese über Gebühr beansprucht werden oder akute Probleme verursachen.
-
Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass er bei der Veröffentlichung von
Informationen auf den Computersystemen des BaWue-Net nicht gegen Bestimmungen geltenden Rechts, insbesondere aus dem
Ordnungs-, Straf-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht, verstößt.
Bei einem Verstoß trägt der Teilnehmer die dem BawueNet daraus entstehenden Kosten.
-
Zur Problembehebung oder zu Statistikzwecken können Protokolldateien erzeugt
und ausgewertet werden.
- Die Gebühren und Zahlungsmodalitäten
werden in der Gebührenordnung festgelegt, die hiermit
ebenfalls anerkannt wird.
-
Die Kündigung ist zum Quartalsende möglich und muss schriftlich an den Vorstand
oder elektronisch an kasse@bawue.net
gerichtet werden, wobei sie im letzteren Fall nur wirksam wird, wenn eine
Bestätigung schriftlich oder elektronisch zurückgeschickt wird.
-
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in den Datenbanken des BaWue-Net für
interne Zwecke gespeichert und weiterverarbeitet werden. Eine Weitergabe an
Dritte findet nur im zur Erfüllung der beantragten Dienste notwendigen
Rahmen statt.
- Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
© webmaster 1999-2024
|