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Internet-Zugang: Nutzungsordnung

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Die BaWue-Net Nutzungsordnung

Jeder BaWue-Net Teilnehmer erhält im Rahmen der technischen Möglichkeiten Zugang auf die Computersysteme des Vereins und wird über diesen Zugang mit Internetdiensten (Email, News, Domains, IP, etc.) versorgt, wie sie in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des BaWue-Net aufgeführt sind. Voraussetzung hierzu ist die schriftliche Anerkennung dieser Nutzungsordnung.
  1. Die Nutzung aller angebotenen Dienste ist nur für private Zwecke gestattet. Die über die Systeme des BaWue-Net ausgetauschten Daten sind nur für den privaten Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Eine hiervon abweichende Nutzung muss vom Vorstand genehmigt werden.
  2. Durch den Zugang zum Internet besteht unter Umständen die Möglichkeit des Zugriffs auf Informationen und Daten, die nach deutschem Recht nicht verbreitet bzw. Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Da es dem Verein nicht möglich ist, diese Zugriffe zu kontrollieren, kann der Verein keine Haftung für die Art der Nutzung des Zugangs übernehmen. Deshalb kann Minderjährigen erst nach Zustimmung eines Erziehungsberechtigten der Zugang gestattet werden.
  3. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Bedingungen kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
  4. Bei sonstigen Verstößen gegen Punkte dieser Nutzungsordnung findet eine Anhörung durch den Vereinsvorstand statt. Hiernach entscheidet der Vorstand über eine Verwarnung. Bei einem wiederholten Verstoß gegen den gleichen Punkt kann der Teilnehmer dauerhaft ausgeschlossen werden.
  5. Die Dienste sollten im Sinne aller Teilnehmer kollegial genutzt werden. Bei überdurchschnittlicher Nutzung der Ressourcen fallen zwar für den verantwortlichen Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten an; es kann aber sein, dass der Verein dadurch zu Gebührenerhöhungen gezwungen wird.
    Die Administratoren können die Dienste des Teilnehmers einschränken, sofern diese über Gebühr beansprucht werden oder akute Probleme verursachen.
  6. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass er bei der Veröffentlichung von Informationen auf den Computersystemen des BaWue-Net nicht gegen Bestimmungen geltenden Rechts, insbesondere aus dem Ordnungs-, Straf-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht, verstößt. Bei einem Verstoß trägt der Teilnehmer die dem BawueNet daraus entstehenden Kosten.
  7. Zur Problembehebung oder zu Statistikzwecken können Protokolldateien erzeugt und ausgewertet werden.
  8. Die Gebühren und Zahlungsmodalitäten werden in der Gebührenordnung festgelegt, die hiermit ebenfalls anerkannt wird.
  9. Die Kündigung ist zum Quartalsende möglich und muss schriftlich an den Vorstand oder elektronisch an kasse@bawue.net gerichtet werden, wobei sie im letzteren Fall nur wirksam wird, wenn eine Bestätigung schriftlich oder elektronisch zurückgeschickt wird.
  10. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in den Datenbanken des BaWue-Net für interne Zwecke gespeichert und weiterverarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nur im zur Erfüllung der beantragten Dienste notwendigen Rahmen statt.
  11. Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

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